Rechtsanwalt Werner Querl ist seit 1998 als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Anfang 2012 wechselte er von der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei Ehle & Schiller in Köln in die Rosenheimer Kanzlei Dr. Herzog Rechtsanwälte, die er am 01.01.2021 verließ, um sich in Rosenheim selbständig zu machen. Am 01.09.2021 gründete er zusammen mit dem Kollegen Maximilian Hoh die Querl & Hoh Rechtsanwälte PartG mbB.
Mit meiner Erfahrung und Fachkompetenz unterstütze ich Sie gerne bei einer einvernehmlichen Lösung oder mit dem gebotenen Nachdruck bei der (außer-) gerichtlichen Geltendmachung, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist mir dabei ebenso so wichtig, wie faire Konditionen
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