Fast kaum ein Rechtsgebiet ist im Alltag so allgegenwärtig wie das Individualarbeitsrecht.
Neben dem Kollektivarbeitsrecht, das die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und im Verhältnis von Arbeitgeber zu Betriebsrat regelt, bestimmt das Individualarbeitsrecht die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Dabei steckt die Tücke oft im Detail. Häufig wird unterschätzt, dass bereits kleine formale Fehler oft im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden können und nicht selten unangenehme Kosten verursachen. Dies gilt sowohl bei der Begründung als auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen, unterstützen Sie bei personellen Maßnahmen, wie Abmahnungen oder Kündigungen und vertreten Sie außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Verfahren.
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